Massnahme bei Schuldunfähigkeit, Landesverweisung | Strafgesetzbuch
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 20.Mai 2025STK 2024 39MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichter Walter Züger und Pius Schuler,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Daniela Brüngger,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,3.E.________,Privatkläger, Berufungsgegner und Anschlussberufungsgegner,4.F.________,Privatkläger, Berufungsgegner und Anschlussberufungsgegner,5.G.________ AG,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,betreffendMassnahme bei Schuldunfähigkeit, Landesverweisung(Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts vom 28. Juni 2024, SGM 2023 2 und SGM 2024 1);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Die Staatsanwaltschaft reichte am 16. Juni 2023 beim Strafgericht gegen den Beschuldigten einen Antrag auf Anordnung einer ambulanten Massnahme nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichter Walter Züger und Pius Schuler,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Daniela Brüngger,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.
In Sachen
A.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,3.E.________,Privatkläger, Berufungsgegner und Anschlussberufungsgegner,4.F.________,Privatkläger, Berufungsgegner und Anschlussberufungsgegner,5.G.________ AG,Privatklägerin, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,
betreffend
Massnahme bei Schuldunfähigkeit, Landesverweisung